Inkassounternehmen sind Dienstleister, die für die gewerbsmäßige Einziehung von Forderungen zuständig sind, was als Inkasso bezeichnet wird. Diese Tätigkeit steht in Deutschland unter Erlaubniszwang nach dem so genannten Rechtsberatungsgesetz, was bedeutet, dass ohne behördliche Erlaubnis keine Ausübung erfolgen darf. Die Zuständigkeit für die Erlaubsniserteilung ist jedoch nicht bundeseinheitlich geregelt. Die Geschichte der Inkassounternehmen hat eine […]