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Jun
Autor: Elke Lohre (elke.lohre[at]onmeco.de)
Kategorie: Sonstiges
vom: 9. Juni 2008

Man sollte sich nicht immer auf das Glück verlassen und dies gilt insbesondere im Berufsleben. Es gibt sehr viele verschiedene und auch unter anderem nützliche Haftpflichtversicherungen, von denen die private Haftpflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen ist. Per Gesetz ist jeder Bürger verpflichtet, Schäden, die er einem Dritten zufügt, in voller Höhe zu ersetzen.

Dies kann extrem schnell der finanzielle Ruin bedeuten, weshalb man eine private Haftpflichtversicherung haben sollte, denn diese kommt für sämtliche Schadensfälle auf, sodass die Kosten einen nicht so sehr belasten, wie wenn man alles aus der eigenen Tasche zahlen müsste. Allerdings gibt es noch viele weitere Haftpflichtversicherungen wie beispielsweise die Kfz-Haftpflichtversicherung, die jeder Halter eines Fahrzeuges zwingend abschließen muss beziehungsweise sollte. Für bestimmte Berufsgruppen gibt es ebenfalls spezielle Haftpflichtversicherungen, wie die Berufshaftpflichtversicherungen. Sie kommt für spezielle Berufe, wie für Rechtsanwälte, Architekten und Ingenieure sowie Treuhänder, Ärzte und Dolmetscher besonders in Frage. Für Versicherungsvermittler, Rechtsanwälte und einige weitere Berufsgruppen ist die Berufshaftpflichtversicherung per Gesetz vorgeschrieben.


Die Berufshaftpflichtversicherung kommt immer dann auf, wenn zum Beispiel bei der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit beim Dritten ein Schaden entstanden ist. Liegen berechtigte Ansprüche vor, dann zahlt natürlich die Berufshaftpflichtversicherung den ganzen Schaden. Allerdings schützt sie auch vor den unberechtigten Ansprüchen Dritter.

Grundsätzlich werden mit einer Berufshaftpflichtversicherung nur Vermögensschäden abgesichert und keine Personen- oder Sachschäden. Für Personen- und Sachschäden ist grundsätzlich eine so genannte Betriebhaftpflichtversicherung zuständig. Eine Berufshaftpflichtversicherungen kommen auch nur für die Schäden auf, die in einem direkten Zusammenhang mit der Berufstätigkeit entstanden sind. Für den privaten Bereich müssen auch diese speziellen Berufsgruppen eine private Haftpflichtversicherung abschließen. Weitere Arten der Berufshaftpflicht ist beispielsweise die Lehrer-, Dienst- und Schlüsselhaftpflichtversicherung, die bei verloren gegangenen Schlüsseln und bei Personen- und Sachschäden eintritt. Da Lehrer als Aufsichtspersonen einem höheren Haftungsrisiko ausgesetzt sind, als in anderen Berufen, stellt die Lehrerhaftpflichtversicherung einen wunderbaren Zusatzschutz zur privaten Haftpflichtversicherung dar.

 




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