03
Feb
Autor: nicola lavacca (nesta123[at]gmx.net)
Kategorie: Internet
vom: 3. Februar 2010

Ein Freistellungsauftrag ist dazu da, dass Anleger, die private Sparpläne mit bestimmten Banken vereinbart haben, sich ihre Kapitalerträge in voller Höhe auch auszahlen lassen können. Ohne dass ein Freistellungsauftrag gestellt würde, könnten die Anleger riskieren, dass ihnen die sogenannte Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge abgezogen würde.

Zinsen werden eigentlich besteuert. Dies wird grundsätzlich mit der Abgeltungssteuer rechtfertig, die auf Kapitalerträge gilt. Wer dies vermeiden will, weil er Kontoinhaber ist von Festgeld- oder Tagesgeldkonten, stellt einen Freistellungsauftrag. Dann darf er als Alleinstehender 801 Euro an Zinsen vollständig behalten und als Verheirateter 1602 Euro.

Diese Beträge gelten jeweils pro Steuerzahler pro Jahr – es interessiert das Finanzamt nicht, bei wie vielen Banken der Einzelne Zinsen erwirtschaften könnte oder bei wie vielen Depots innerhalb ein- und derselben Bank dies der Fall sein könnte. Wichtig ist lediglich: Freistellungsaufträge für einen oder für beide müssen früh genug im Jahr eingereicht werden.


Verpasst man den richtigen Zeitpunkt, hat man nicht das von seinen Zinserträgen, was man sich vorher versprochen hätte. Denn das Finanzamt würde dann die ersehnten Zinsen von Tagesgeldern oder Festgeldern mit der Abgeltungssteuer verrechnen und die Sparpläne würden sich nicht lohnen.

Das klingt alles etwas sehr abstrakt und verlangt nach nachvollziehbaren Beispielen. Diese sind hier sehr klar und deutlich aufgelistet: http://www.tagesgeld-zinsvergleich.net/freistellungsauftrag.html.

Gegenüber dem oben Gesagten ist das Jahr 2010 jedoch ein auffälliges Jahr. Diesmal geht es nämlich nicht um einen Freistellungsauftrag, sondern um eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung), die beim Finanzamt beantragt werden kann und der Bank vorgelegt wird. Dann kann jeder so viele Zinserträge gewinnen, wie möglich sind – ohne Grenzen.




>> Interessante Buchtitel zum Thema finden Sie hier.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
0 votes, average: 0 out of 50 votes, average: 0 out of 50 votes, average: 0 out of 50 votes, average: 0 out of 50 votes, average: 0 out of 5 (0 Stimmen, Durschnitt: 0 von 5)
Loading ... Loading ...

Verwandte Artikel: